Kassen heute und Kassen zur Euroeinführung
Es ist ja inzwischen bekannt, dass der Gesetzgeber sogenannte Fiskalspeicher für Kassen, Registrierkassen, Kassensysteme und Netzwerkkassen zu verordnen gedenkt. Bis zum Jahr 2013 haben Kassenhersteller Zeit, entsprechende Speichermedien zur Nachrüstung zu entwickeln und neue Kassen -geräte von vornherein damit auszustatten. Schon im Sommer 2008 wurde bekannt, das der Einzelhandel und handelsnahe Betriebe bis zu einer Milliarde Euro aufzuwenden habe, um die durch den neuen Speicher verursachten Kosten zu decken. Von Fachleuten der Einzelhandelsverbände werden dies Speicherchips für teuer, eine Überforderung mittelständischer Händler und für überflüssig gehalten. Mit diese sogenannte SmartCard will die Bundesregierung Umsatzsteuerbetrug verhindern. Vor allem kleine und mittlere Betrieb sollen mit diesem Vorhaben übermäßig finanziell belastet werden. Die Umrüstung einer einzigen Kasse kann bis zu 800 Euro kosten. Bei etwa 800.000 genutzten Registrierkassen und Kassensystemen kommen schon erste Investitionen von bis zu 640 Millionen Euro zusammen. Zum Teil sind Registrierkassen und Kassensysteme aber nicht umrüstbar weil sie zu alt sind, oder über Technologie verfügen die nicht umgerüstet werden kann. Da muss in Ersatz investiert werden, der nochmals bis zu 480 Millionen Euro schwer ist. Kassen kosten bis zu 1.500 Euro, und bei 320.000 Stück läppert sich das. Fachleute des Einzelhandels Halten diese vorgesehenen Fiskalspeicher für überflüssig, weil bereits die jetzt modernsten Kassensysteme über sicheren Datenzugriff verfügen. Auch das Thema GEZ ist nicht am Thema Kassen vorbeigegangen. Seit dem 01.01.2007 ist die Rundfunkgebühr für Internet-PCs eingeführt worden und wurde auf die Radiogebühr von 5,52 Euro begrenzt. Nach GEZ-Auskünften sind Kassensysteme im Einzelhandel aber doch nicht als neuartige Rundfunkempfangsgeräte einzustufen, nur weil das Internet zur Datenübertragung genutzt wird. Als vor Jahren die Währungsumstellung von der D-Mark auf den Euro stattfand, hat es auch nicht die erwarteten Probleme gegeben. Vor allem aber lag das wohl daran, dass die Einzelhändler hier nur in Ausnahmen selbst aktiv waren. Meist hat man sich eines Dienstleisters bedient, welcher die technischen Geräte wie Kassen und Registrierkassen eurofähig gemacht hat. Viele Betrieben haben sich die Kassensoftware von Kasse und Kassensystem ebenso wie bei der Registrierkasse zwei-Währungs-fähig machen lassen und haben dies auch lange genutzt. Denn einerseits war das ein Nachweis, dass richtig umgerechnet wurde. Und zum anderen mochten sich viele nur schwer von der alten Währung trennen. Ein Problem könnten die Betriebe gehabt haben, deren Kassen, Registrierkassen oder Kassensysteme nicht auf zwei-Währungs-Fähigkeit umzurüsten waren. Hier musste entschieden werden, ob die Währungsumstellung dazu genutzt werden sollte, die technische Ausrüstung durch neue zu ersetzen. Da die technische Modernisierung auch heute noch anhält, war der Gedanke in 2001/2002 erst recht relevant. Die Finanzbehörden sind dem Einzelhandel entgegen gekommen: Falls eine Kasse oder eine Kassensoftware durch die Währungsumstellung nicht mehr einsetzbar war, durfte hierfür einmalig eine außerplanmäßige Abschreibung getätigt werden.