Kassensoftware in Einzelhandelsbetrieben
Fachleute aus der Einzelhandelsbranche stellten vor einigen Tagen klar, dass die Freigabe der Nennfüllmengen für bestimmte Waren und Erzeugnisse in Fertigpackungen zum 11.04. dieses Jahres einen positiven Anteil gegen eine Überregulierung beiträgt. Schließlich ist auch die Eigenverantwortung der Kunden gefragt, die schließlich auch nicht bis zum letzten bevormundet werden wollen. Außerdem ist der Handel ohnehin schon verpflichtet, alle Waren übersichtlich und gut erkennbar auszuzeichnen. Einen Grundpreis zum Vergleich zwischen mehreren Konkurrenz-Produkten kann man überall erkennen, somit dürfte auch der Kunde erkennen können, welcher Artikel der preiswertere ist. Mit der Kassensoftware moderner Kassensysteme sind im Übrigen auch aktuelle Preisanpassungen möglich. Selbst wenn Waren im Laden anders ausgezeichnet sind als das im Kassensystem der Fall ist, kann der Kunde immer noch reklamieren, und an der POS-Kasse können dann für den aktuellen Verkaufsvorgang Preiskorrekturen vorgenommen werden. Die Freigabe und die damit verbundene Änderung vermindern den bürokratischen Aufwand ungemein. Außerdem wir damit neuer Gestaltungsraum für die Lebensmittelindustrie geschaffen. Vor allem aber sehen Experten, dass letzten Endes der Verbraucher und Kunde profitiert. Wie gesagt ist natürlich auch an den Kunden appelliert, eigenverantwortlich Preise zu vergleichen. Die Freigabe der bisher bindend festgelegten Verpackungsgrößen wie beispielsweise 1-Liter-Flaschen bei Getränken, können ebenso gut ein anderes Format bekommen. Der Grundpreis für das Getränk wird gleich bleiben, und der ist ja das, was im Preisvergleich wichtig ist. Die Freigabe der Verpackungsgrößen soll auf zusätzliche Warensortimente wie Zucker, Butter, Milch und einige Getränke ausgedehnt werden. Weine und Spirituosen sollen dagegen aber weiterhin den verbindlichen Vorgaben für eine Nennfüllmenge in einer sogenannten festen Wertereihe unterliegen. Da in jedem Fall in der Kassensoftware der Kassensysteme im Einzelhandel die kompletten Warensortimente des Geschäfts hinterlegt sind, wird man wenigstens an den Kassen-Plätzen des Ladens die aktuelle Auszeichnung mit Menge, Preis und Grundpreis erfahren können. In vielen Supermärkten sind aber auch Scanner im Laden verteilt installiert. Damit kann man eine Ware einlesen und den Preis für diesen Artikel abfragen. Diese Scanner sind an die Kassensoftware der genutzten Kassensysteme angeschlossen, und greifen auf die Datenbanken mit den aktuellen Preisauszeichnungen zu. Die neuen Verpackungsregeln machen es der Wirtschaft möglich, dem Kunden einen optimalen Bestand an Packungs-Größen anzubieten. Diese optimierten Mengen werden sich am Markt behaupten, sofern eine ausreichende Kundennachfrag besteht, glauben Fachleute. Durch dieses bedarfsorientierte Angebot kann auf ein geändertes Konsumverhalten reagiert werden. So dürften Lebensmittel-Mengen für Single-Haushalte ebenso benötigt werden wie die Großpackung für eine Familie. Da die Zahl der kleinen und Single-Haushalte in Deutschland weiter steigen wird, werden eben auch kleiner Verpackungseinheiten immer mehr nachgefragt. Experten stellen klar, dass aber auch unabhängig davon abseits mancher Aufregung zu diesem Thema auch in Zukunft klassische und gewohnte Packungsgrößen verfügbar sein werden. Was verärgert, sind die verzerrenden Aussagen zu einem angeblich erschwerten Preisvergleich. Dabei sind doch alle Waren zum Verkaufspreis mit einem zusätzlichen Grundpreis (z.B. für einen Liter oder einhundert Gramm) auszuzeichnen. Und da kommt dann wieder die Eigenverantwortung der Verbraucher ins Spiel, sich auch vernünftig zu informieren.